Sachverständiger
Unabhängig und unparteiisch

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht
geschützt.
Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind,
bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem
Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen,
sieht die Deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.
Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem
bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind
öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhänigig
und unparteiisch zu handeln.

Das bedeutet: Dritte denen Gutachten üblicherweise vorgelegt
werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches
neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position
des Auftragsgebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein
unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie
unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte
Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt –
so verlangt es die Prozessordnung deutscher Gerichte.

 

Qualifikation
Ständig auf dem Prüfstand

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender
Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen
sie sich einem aufwendigen Prüfverfahren unterziehen. Und
danach steht Ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat
beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies
vor allem die Architektenkammer, Handwerkskammer, Industrie-
und Handelskammer, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern).

Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachver-
ständige diesen Status wieder verlieren können – wenn Ihre
Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt.
Darüber werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft,
ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann
dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.

 

Gesetzgebung
Vertrauen und Sicherheit

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche
und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den
deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung
einzuführen.

Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachver-
ständigen und die besondere Qualität Ihrer Dienstleistung
anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Ver-
brauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert,
dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.